endlich kann ich mal meine offenen Steuerbeträge bezahlen. 
Da Du sicherlich keine Umsätz von über 250.000€ hast, wäre es vorteilhaft, die Umsatzsteuer auf vereinnahmte Entgelte umzustellen, an Stelle von berechneten. Da mußt Du sie erst abführen, wenn das Geld eingegangen ist und nicht, wenn Du die Rechnung stellst.
(Oder Du schreibst erst dann die Rechnung, wenn der Geldeingang verbucht ist.

)