Autor Thema: Achtung Triple Scoop!  (Gelesen 4508 mal)

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Rudi20

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #45 am: Februar 09, 2009, 17:34:10 Nachmittag »
Wie ist es denn, wenn ich denen beweisen kann, dass davon nichts in ihrem GEMA-Repertoire zu finden ist? 
Haben die noch diese Listen worin man nach Titeln und Interpreten suchen kann, wenn man sich unsicher ist bei der Meldung?
Erstellt am: Februar 09, 2009, 17:28:41
Stimmt. Tun viele Hochzeitsfilmer, die ihr Zeuch bei YouTube oder Vimeo einstellen, auch nicht.

Und sogar auf der eigenen Website *angel*

Offline provid

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #46 am: Februar 09, 2009, 17:42:27 Nachmittag »
Tja ich weiß nicht, wie es bei der Gema ist. Ich hab die Auskuft der AKM, dass es so ist, wenn da drauf steht, AKM-Frei oder royality Free, dann interessiert die das nicht und folglich fangen die mal gar nicht an zu recherchieren.
So die tel. Auskunft eines AKM-Rechtlers - leider noch nicht schriftlich.
So gesehen dürfen wir Östereicher die Mucke verwenden. Tripple Scoop Music (TSM) sagt uns in den Lizenzschreiben  und im Mail von Brigitte zu, dass sowohl alle Leistungsschutzrechte und auch die Aufführungsrechte für 1 Website abgegolten sind, somit ist der Käse für mich gespitzt.
Für mich ist auch festgelegt, dass ich dafür nicht gerade stehen muss, denn der Urheber/Einreicher der Clips versichert mir mit der Unterschrift, dass er/sie alles geklärt hat, dass das Material frei von Rechten Dritter ist. Sollte es noch Aufführungsgebühren geben, dann werde ich die übernehmen. Grundsätzlich muss ich die nicht melden, denn lt. TSM sind die bereits abgegolten.
Hab in letzter Zeit Clips eingereicht bei der AKM unter anderem mit Stock20 Musik und DJ Musik, bekam einzig eine mail zurück mit dem Hinweiß, das nix zu zahlen ist, weil..... siehe oben.
Gruß Markus


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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #47 am: Februar 09, 2009, 18:21:32 Nachmittag »
Tja ich weiß nicht, wie es bei der Gema ist. Ich hab die Auskuft der AKM, dass es so ist, wenn da drauf steht, AKM-Frei oder royality Free, dann interessiert die das nicht und folglich fangen die mal gar nicht an zu recherchieren
.....
Hab in letzter Zeit Clips eingereicht bei der AKM unter anderem mit Stock20 Musik und DJ Musik, bekam einzig eine mail zurück mit dem Hinweiß, das nix zu zahlen ist, weil..... siehe oben.
Ging mir bislang genauso.
Auf der einen Seite ist da die rechtliche Geschichte der Gema-Vermutung und auf der anderen die Frage, ob und was da überhaupt passiert.
Es hat Fälle gegeben, in denen sie recherchiert haben, allerdings bestand da meistens der Verdacht, dass jemand gemapflichtige Musik eingesetzt, aber gemafreie Titel angegeben hat, das ist dann auch eine ganz andere Tüte.

Bis jetzt bin ich damit auch sehr gut gefahren und verwende ja bekanntermaßen auch Musik aus amerikanischen Gefilden.
Somit sehe ich da primär auch kein besonderes Problem, aber es gibt dieses Damoklesschwert zumindest gegenüber der Gema eben grundsätzlich und eine gewisse Gefahr, dass es irgendwann mal abrauscht und den, der gerade druntersteht, trifft, ist nicht von der Hand zu weisen.
sagen wir: Wachsamkeit und gut informiert zu sein, ist weise und schützt vor bösen Überraschungen und sich rückversichern ist sicher auch keine falsche Idee.

Bis jetzt kann ich über die Gema in der Beziehung kein bisschen meckern.
Auf Fragen bekam ich Antwort und wichtig ist: Wenn die Anmeldung erfolgt bevor das Produkt auf dem Markt oder online ist, kann ohnehin im Zweifel nur passieren, dass man es nicht herausbringt und umvertont.
Dumm wirds nur dann, wenn der Teufel ein Eichhörnchen ist und die Forderungen dann kommen, wenn die Kiste schon im Verkauf gelandet ist, .... ups, ....

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #48 am: Februar 09, 2009, 18:28:30 Nachmittag »
Es lebe Austria, denn wenn wir die Clips auf einer Australianischen Webseite veröffentlichen, sollte doch dann alles in Ordnung gehen.
Fatale Wissenslücke meinerseits?
Ende der Woche bestelle ich mir was von denen.

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #49 am: Februar 09, 2009, 18:29:26 Nachmittag »
Auf Fragen bekam ich Antwort und wichtig ist: Wenn die Anmeldung erfolgt bevor das Produkt auf dem Markt oder online ist...

...wenn ich jetzt meinen Awardclip bei der Gema anmelde und diesen erst veröffentlichen darf wenn ich das O.K bekomme...machen wir eigentlich 2010 auch wieder einen Award?

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #50 am: Februar 09, 2009, 18:32:49 Nachmittag »
...wenn ich jetzt meinen Awardclip bei der Gema anmelde und diesen erst veröffentlichen darf wenn ich das O.K bekomme...machen wir eigentlich 2010 auch wieder einen Award?

Bestimmt, aber dann gleich im Januar. Nicht, dass das zu knapp wird.
Die sind doch nicht wirklich so langsam, oder?

Its Magic

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #51 am: Februar 09, 2009, 18:39:09 Nachmittag »
Die sind doch nicht wirklich so langsam, oder?
Kommt auf das Dezernat an.
Vervielfältigungen im Verkauf werden von der Generaldirektion in München bearbeitet und da habe ich bislang immer innerhalb einiger Tage eine Antwort bekommen.
Der Award würde wohl unter kostenlose Weitergabe laufen und somit sind die Bezirksdirektionen zuständig und da habe ich bei der Hamburger Stelle schon mal vier oder mehr Monate gewartet, ......

Irgendwann hatte ich aber auch schon mal wegen unserer Awards bei der Gema angefragt und die Antwort erhalten, dass wenn die ganzen Clips ohnehin gemafrei seien, das die Gema ohnehin nicht interessieren würde.
Aber auch das war, wenn ich mich recht erinnere, eine telefonische Auskunft (auf eine schriftliche Anfrage ;) ).

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #52 am: Februar 09, 2009, 18:54:07 Nachmittag »
Irgendwann hatte ich aber auch schon mal wegen unserer Awards bei der Gema angefragt und die Antwort erhalten, dass wenn die ganzen Clips ohnehin gemafrei seien, das die Gema ohnehin nicht interessieren würde.

Ich glaube, da erinnere ich mich dran.
Wenn es die nicht interessiert ist ja sowieso alles gut.
Mann mann, ist schon schlimm, wenn man mit jemandem rechnen muss, der bei dem Verein Bock auf Stress hat.

Ist fast so gefährlich wie, wenn der GEZ-Mann drei mal klingelt und Du nen Fernseher eines umziehenden Bekannten im Karton in der Badewanne vorübergehend gelagert hast.
Die dürfen ja mutmassen, dass Du den Rasierapparat aus dem ALIBERT ziehst und in der warmen Wanne die Tagesschau guckst bis das Wasser kalt ist.
Vorausgesetzt Dein Aussenthermometer könnte als Antenne dienen, wenn gerade kein Nagel zur Hand ist.

MacZimbo

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #53 am: Februar 09, 2009, 21:50:13 Nachmittag »
Kurzer Einwurf in die Diskussion, völlig unabhängig ob nun die GEMA-Frage hinsichtlich der Verwendung von TSM geklärt ist. Da mein Beitrag eben auf einen
Track dieses Anbieters beruht ... werden die Beiträge die mit Musik von TSM gemacht sind nun beim Award zugelassen oder nicht???  ??? ??? ???



Offline provid

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Re: Achtung Triple Scoop!
« Antwort #54 am: Februar 10, 2009, 07:34:00 Vormittag »
denke, das sollte es beantworten - oder?

Tja ich weiß nicht, wie es bei der Gema ist. Ich hab die Auskuft der AKM, dass es so ist, wenn da drauf steht, AKM-Frei oder royality Free, dann interessiert die das nicht und folglich fangen die mal gar nicht an zu recherchieren.
So die tel. Auskunft eines AKM-Rechtlers - leider noch nicht schriftlich.
So gesehen dürfen wir Östereicher die Mucke verwenden. Tripple Scoop Music (TSM) sagt uns in den Lizenzschreiben  und im Mail von Brigitte zu, dass sowohl alle Leistungsschutzrechte und auch die Aufführungsrechte für 1 Website abgegolten sind, somit ist der Käse für mich gespitzt.
Für mich ist auch festgelegt, dass ich dafür nicht gerade stehen muss, denn der Urheber/Einreicher der Clips versichert mir mit der Unterschrift, dass er/sie alles geklärt hat, dass das Material frei von Rechten Dritter ist. Sollte es noch Aufführungsgebühren geben, dann werde ich die übernehmen. Grundsätzlich muss ich die nicht melden, denn lt. TSM sind die bereits abgegolten.
Hab in letzter Zeit Clips eingereicht bei der AKM unter anderem mit Stock20 Musik und DJ Musik, bekam einzig eine mail zurück mit dem Hinweiß, das nix zu zahlen ist, weil..... siehe oben.

Gruß Markus


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